Qualitätsrichtlinien und -standards für die private Arbeitsvermittlung
Die am 12. Dezember 2003 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unterzeichneten Qualitätsrichtlinien für die private Personal- und Arbeitsvermittlung tragen entscheidend für die Akzeptanz dieser Dienstleistung in der Wirtschaft, den privaten Haushalten und den öffentlichen Institutionen bei. Um die qualitativ hochwertige Arbeit der Personal- und Arbeitsvermittler zu sichern weisen diese, gewerblich tätigen Unternehmen, ihre persönliche und fachliche Eignung anhand von klar vorgegebenen Kriterien nach. Um eine fach- und sachgerechte Bearbeitung der unterschiedlichen Vermittlungsleistungen sicherstellen zu können, ist es zudem erforderlich die dafür notwendigen Umfeldbedingungen, auch institutionelle Rahmenbedingungen genannt, vorweisen zu können. Die zertifizierten Unternehmen sind somit aufgefordert diese Rahmenbedingungen entsprechend ihrer Leistungsangebote im Einzelnen nachzuweisen.
Die HPA Hortig Personal- und Arbeitsvermittlung ist eine private Arbeitsvermittlung die sich unter diesen Rahmenbedingungen Jahr für Jahr zertifizieren lässt. Die private Arbeitsvermittlung HPA Hortig ist seit 2003 und das bis Heute ein zertifiziertes Unternehmen geprüft durch den FPAV Fachverband Personal- und Arbeitsvermittler Deutschland e.V..
Unten stehend finden Sie die Zertifizierungsrichtlinien:
- Zuverlässigkeit, keine einschlägigen Vorstrafen und Gewerbeuntersagungen
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Gewerbeanmeldung
- Ausschluss von Interessenkollisionen
- Verpflichtung die Technologie von L. Ron Hubbard weder anzuwenden, zu lehren oder in sonstiger Form zu verbreiten
- Befähigungsnachweis des Vermittlers (z. B. einschlägiges Diplom, Berufserfahrung, ggf. vermittlungsspez. Zusatzausbildung, Kenntnis der Methoden des Profilings, kundengerechte Gesprächsführung und Klärung bestehender Vermittlungshemmnisse)
- Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
- Kenntnis des regionalen und überregionalen Arbeitsmarktes und seiner Akteure
- Kenntnis von Branchen- und Berufsprofilen
- Kenntnis des Datenschutz auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen
- Angemessene Geschäftsräume und Gewährleistung des Datenschutzes
- Zweckentsprechende personelle und sachliche Ausstattung
- Festlegung und Offenlegung der Erreichbarkeit
- Eindeutige Geschäftsbedingungen
- Definition des Gesamtprozesses und seiner Einzelschritte in Form einer Leistungsbeschreibung, der zu erbringenden Dienstleistung einschließlich des zu erbringenden Honorars u.a.
- Sinn und Ziel des Prozesses
- Dauer und Ende des Prozesses inkl. möglicher Interventionsmaßnahmen
- Festlegung der Kommunikationsweise und deren Inhalte
- Festlegung von Rechten und Pflichten der Beteiligten und Hinweis auf die Verbindlichkeit des Projektplans
- Anwendung der Methoden des Profilings, zielgruppengerechter Gesprächsführung und zur Klärung bestehender Vermittlungshemmnisse
- Dokumentation der einzelnen Vermittlungsaktivitäten
- Zusammenarbeit mit fachkundigen Stellen (z. B. Schuldnerberatung, Sozialamt)
- Kontakte zu Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- Offenlegung des Erfolges der Vermittlungsaktivitäten (Erfolgsstatistik / Quartal)
- Offenlegung der Möglichkeiten des Beschwerdemanagements für Klienten und Kunden
- Konsequenzen (Sanktionen, Bußgelder, Verbandsausschluss)