Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1. Die Tätigkeit der HPA Hortig (Personal- und Arbeitsvermittlung) ist in erster Linie die Vermittlung von Arbeitslosen und anderen Arbeitsuchenden aller Berufe.
1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse der HPA Hortig (Personal- und Arbeitsvermittlung).
1.3. Seitens der HPA Hortig (Personal- und Arbeitsvermittlung) wird ein Vertragsverhältnis gegenüber einem Auftraggeber durch eine erfolgreiche Vermittlung erfüllt. Die Firma HPA Hortig (Personal- und Arbeitsvermittlung) übernimmt keine Haftung für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen dieser Vereinbarung.
1.4. Die Firma HPA Hortig (Personal- und Arbeitsvermittlung) übernimmt keine Garantien oder Gewährleistungen für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Dies gilt sowohl für die Arbeitsuchenden, als auch für die Arbeitgeber.
1.5. Die Firma HPA Hortig (Personal- und Arbeitsvermittlung) übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere für mangelhafte Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen.
1.6. Bei Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Tätigkeit ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit.
1.7. Eine Überprüfung der von den Bewerbern gemachten Angaben obliegt allein den Arbeitgebern. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens der Arbeitskräfte sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber der HPA Hortig (Personal- und Arbeitsvermittlung) schliessen eine Haftung der HPA Hortig (Personal- und Arbeitsvermittlung) aus.
1.8. Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vereinbarungen zum Datenschutz abweichen, bedürfen der Schriftform.
1.9. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen keine anders lautende Regelung getroffen worden ist, sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag, die Arbeitsvermittlungsverordnung und die Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch III über Arbeitsförderung anzuwenden.
2. Besondere Geschäftsbedingungen für Vermittlungstätigkeit
2.1. Der Arbeitgeber verpflichtet sich alle für den Vertrag der Personalauswahl und der Personalbeschaffung benötigten Informationen und Daten der HPA Hortig (Personal- und Arbeitsvermittlung) zur Verfügung zu stellen.
2.2. Alle Bewerbungsunterlagen, die dem Arbeitgeber von der HPA Hortig (Personal- und Arbeitsvermittlung) zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum der HPA Hortig (Personal- und Arbeitsvermittlung). Diese Unterlagen und die darin enthaltenen Angaben sind streng vertraulich und müssen bei einem nicht zustande gekommenen Arbeitsverhältnis unverzüglich zurückgegeben werden. Eine Weitergabe an Dritte sowie eine Vervielfältigung ist unzulässig.
2.3. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Arbeitslosen wie in 3.2. beschrieben, auf einem Formular für das Arbeitsamt den Vertragsabschluß zu bestätigen und die Dauer der Beschäftigung nach sechs Monaten zu bestätigen.
2.4. Die Firma HPA Hortig (Personal- und Arbeitsvermittlung) wird Kenntnisse des Arbeitsuchenden feststellen, sowie die mit der Vermittlung verbundene Berufsberatung durchführen.
3. Vereinbarungen zum Datenschutz
3.1. Unterzeichnende dieses Schriftstückes erklären sich mit der elektronischen Speicherung, Archivierung und Weitergabe der durch den HPA Hortig (Personal- und Arbeitsvermittlung) zur Verfügung gestellten Angaben einverstanden.
3.2. Alle der HPA Hortig (Personal- und Arbeitsvermittlung) zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Arbeitsvermittlung genutzt und auf Antrag wieder vollständig gelöscht.
4. Preise / Leistungen
4.1 Die Registrierung der Daten ist für alle kostenfrei.
4.2 Für die erfolgreiche Vermittlung des Auftraggebers in Arbeit wird ein Vermittlungshonorar separat schriftlich vereinbart, welches abhängig von der Art der vermittelten Tätigkeit ist. Für alle Auftraggeber mit Anspruch auf einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein Teill II sind die Leistungen für die Vermittlung bei Vorlage eines gültigen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines Teil II kostenfrei. Für auftragsbassierende Vermittlungstätigkeiten übernimmt der zukünftige Arbeitgeber alle anfallenden Kosten und für den Auftraggeber wird die Vermittlungsdienstleistung kostenfrei.
5. Erfüllungsort, Rechtswirksamkeit, Nebenabreden
5.1. Erfüllungsort ist Bitterfeld.
5.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
5.3 Nebenabreden und Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stand der AGB: 02.04.2012