Welchen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) benötige ich, um einen privaten Arbeitsvermittler mit der Jobsuche zu beauftragen?

Es muss der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein Teil 2 (AVGS2) beantragt und mit dem privaten Arbeitsvermittler ein  Vermittlungsvertrag geschlossen werden. Die Vermittlungskosten für AVGS-Inhaber werden bei Erfolg vom Leistungsträger übernommen. Sollen vor der eigentlichen Vermittlung noch Aktivierungsmaßnahmen (Bewerbungstraining, Coaching, Profiling, o.ä.) stattfinden, muss der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein Teil 1 (AVGS1) beantragt und mit dem privaten Arbeitsvermittler ein Vertrag über die Durchführung einer solchen Maßnahme geschlossen werden.

   

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