
Was ist neu am Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
ANTWORT:
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann in 3 verschiedenen Varianten ausgegeben werden und dient nicht mehr ausschließlich als Förderinstrument zur Vermittlung von Arbeitslosen.
AVGS1 - zur Unterstützung der Aktivierung und Eingliederung von Arbeitssuchenden durch Maßnahmen bei zugelassenen Trägern
AVGS2 - zur ausschließlich erfolgsorientierten Vermittlung von Arbeitssuchenden in ein sozialversichungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch zugelassene Träger (wie Vermittlungsgutschein)
AVGS3 - zur Durchführung einer betrieblichen Trainingsmaßnahme von bis zu 6 Wochen bei einem Arbeitgeber
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Nicky Hortig
03493 51094-0
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